Mitmachen beim Bundeswettbewerb Informatik (BwInf) dürfen Jugendliche bis 21 Jahre, die sich noch nicht im Studium bzw. einer Berufstätigkeit befinden und die während der 1. Runde deutsche Staatsangehörige sind oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder eine staatlich anerkannte Schule im Ausland besuchen. Insbesondere dürfen auch Jugendliche teilnehmen, die nach Ihrem Schulabschluss nicht unmittelbar Ausbildung oder Studium beginnen und z.B. einen Freiwilligendienst leisten.
Für den 38. BwInf gelten folgende Stichtage:
Die Jugendlichen müssen nach dem 25. November 1997 geboren wurden. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein oder vom 1. September bis 26. November 2019 ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder eine staatlich anerkannte deutsche Schule im Ausland besuchen.
Ausgeschlossen sind aber alle, die bis zum 1. September 2019 eine (Informatik-)Ausbildung abgeschlossen oder eine Berufstätigkeit begonnen haben; im Wintersemester 2019/20 an einer Hochschule studieren (und nicht mehr die Schule besuchen). In der 1. Runde kann man im Team arbeiten, in den anderen Runden nur einzeln.
(Stand 2019 / 38. BwInf)