Für eine substanzielle Beteiligung am Bundeswettbewerb Informatik (BwInf) werden Schulpreise vergeben: An mindestens drei vollwertigen Einsendungen (also mit je mindestens drei bearbeiteten Aufgaben) zur 1. Runde müssen mindestens zehn Schülerinnen und Schüler einer Schule, darunter bei gemischten Schulen mindestens zwei Jungen und mindestens zwei Mädchen, beteiligt sein.
Wichtig: Mindestens eine der gewerteten Einsendungen muss mit einem ersten oder zweiten Preis ausgezeichnet werden.
Schulen, die diese Bedingungen erfüllen, werden als „BwInf-Schule 2023/2024“ ausgezeichnet: sie erhalten ein Zertifikat, ein Label zur Nutzung auf der Schul-Website und einen Gutschein im Wert von 300 Euro zur Verwendung für den Informatikunterricht.
Bundesweite Informatikwettbewerbe (BWINF)
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